Verbraucher aufgepasst - Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab März 2024
Auch im März 2024 stehen wieder zahlreiche Neuerungen an, die verschiedene Lebensbereiche und Personengruppen betreffen.
Werte in diesem Artikel
• Umsatzsteuer auf Gaslieferung und Fernwärme steigt wieder
• Neue Rahmenbedingungen für Qualifizierungsmaßnahmen für ausländische Fachkräfte
• Mofas, Mopeds und E-Scooter: Versicherungsschutz nur mit blauem Kennzeichen
Umsatzsteuer auf Erdgas steigt wieder auf 19 Prozent
Im Oktober 2022 wurde die Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme zur Entlastung der Haushalte vorübergehend auf 7 Prozent gesenkt. Laut der Bundesnetzagentur endet diese Vergünstigung nun spätestens zum 31. März 2024. Danach steigt die Umsatzsteuer wieder auf 19 Prozent. Aktuell liegt der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte bei 10,37 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und wird durch den Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 11,53 Cent/kWh erhöht. Entsprechend steigt die Mehrbelastung für die Haushalte automatisch um 11 Prozent. Laut Verivox ist für ein Einfamilienhaus mit einer Erhöhung der Heizkosten von durchschnittlich 233 Euro pro Jahr zu rechnen.
Fachkräfteeinwanderung erleichtert
Ab März 2024 gelten weitere Erleichterungen für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland arbeiten wollen. Laut "Make it in Germany", dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, werden insbesondere die Möglichkeiten zum Aufenthalt für die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland ausgebaut. Zum einen wird die bisherige 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Anpassungsmaßnahmen nun bei der Ersterteilung für 24 Monate ausgestellt. Eine Verlängerung um weitere 12 Monate bis zu einer Höchstaufenthaltsdauer von drei Jahren ist möglich. Darüber hinaus wird die Nebenbeschäftigung während der Qualifizierungsmaßnahme von 10 auf 20 Stunden in der Woche erhöht.
Des Weiteren ist das Verfahren zur Anerkennung eines Abschlusses nun auch in Deutschland möglich und nicht mehr wie bisher meist nur vor der Einreise. Allerdings ist dafür der Abschluss einer Anerkennungspartnerschaft mit einem Arbeitgeber in Deutschland notwendig, mit dem die Verpflichtung zum zeitnahen Absolvieren des formalen Anerkennungsverfahrens einhergeht.
Fahrzeuge und Verkehr
Im Frühling beginnt alljährlich das neue Versicherungsjahr für Mopeds, Mofas sowie Roller. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht, so der ADAC. Den Versicherungsschutz erkennt man am Nummernschild, welches immer für ein Jahr gültig ist und dessen Farbe jährlich wechselt. Am 1. März 2024 muss das Versicherungskennzeichen von Schwarz auf Blau gewechselt werden. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne gültiges Kennzeichen und damit ohne Versicherungsschutz. Der ADAC weist zudem darauf hin, dass das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar ist und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe geahndet werden kann.
Ferner tritt am 1. März 2024 in Österreich der letzte Teil des Maßnahmenpakets gegen extreme Raserei in Kraft. Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung wird Behörden u.a. die Möglichkeit eingeräumt, Fahrzeuge zu beschlagnahmen und für verfallen zu erklären, so der ADAC.
M. Schausbreitner/ Redaktion finanzen.net
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