"In der Praxis bewährt"

Deutsche Post hält trotz Kritik an Entfristungspraxis fest

17.05.18 17:28 Uhr

Deutsche Post hält trotz Kritik an Entfristungspraxis fest | finanzen.net

Ungeachtet aller Kritik will die Post ihre umstrittene Praxis bei der Entfristung von Arbeitsverträgen nicht ändern.

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Die will ungeachtet aller Kritik ihre Regeln zur Entfristung von Arbeitsverträgen beibehalten. "Wir werden an den Eckpunkten festhalten, denn sie haben sich in der Praxis bewährt und sind arbeitsrechtlich nicht zu beanstanden", sagte Personalvorstand Thomas Ogilvie der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag). Der Bonner Konzern Deutsche Post übernimmt Angestellte nur dann unbefristet, wenn sie zuvor innerhalb von zwei Jahren nicht mehr als 20 Krankheitstage und nicht mehr als zwei selbstverschuldete Unfälle mit konzerneigenen Fahrzeugen hatten.

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Die Kritik daran riss auch am Donnerstag nicht ab. Der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linken im Bundestag, Pascal Meiser, nannte die Einstellungspraxis der Post "zynisch und inakzeptabel". In zwei Jahren fielen pro Mitarbeiter 35 ärztlich belegte Krankheitstage an.

Einem internen Papier der Post zufolge, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, waren zum Stichtag 31. Dezember 2017 rund 10,6 Prozent der Beschäftigten befristet beschäftigt - aufs Jahr 2017 betrachtet ein Höchstwert. Allerdings stellt die Post im Dezember wegen des Weihnachtsgeschäfts stets tausende Aushilfen ein, die nach der Saison häufig wieder gehen. Am niedrigsten lag die Quote im vergangenen Jahr mit 9,1 Prozent im September.

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Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Quote der insgesamt befristeten Beschäftigten in Deutschland im Jahr 2016 durchschnittlich bei 13,1 Prozent und damit deutlich höher. Aktuellere Zahlen lagen nicht vor.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte angekündigt, den Einfluss des Bundes für eine Änderung der Kriterien bei der Post zu nutzen. Der Bund hält über die Staatsbank KfW knapp 21 Prozent an dem Konzern.

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Ogilvie bekräftigte die Argumentation der Post, dass die Kriterien nur Anhaltspunkte seien und die Verantwortlichen, die vor Ort über jede einzelne Entfristung entscheiden müssten, Entscheidungsspielräume hätten. "Wenn es eine Grippewelle gab oder jemand einen Sportunfall mit langer Ausfallzeit hatte, kann von den Eckpunkten durchaus abgewichen werden", sagt Ogilvie. "Wir brauchen Kriterien wie jeder andere Arbeitgeber auch, weil wir nicht willkürlich allein nach Bauchgefühl über die Entfristung von Verträgen entscheiden wollen."

MÜNCHEN (dpa-AFX)

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