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Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
Die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels wird nach den Maßgaben des Wertpapierhandeslgesetzes vom Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel kontrolliert.
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Die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels wird nach den Maßgaben des Wertpapierhandeslgesetzes vom Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel kontrolliert.