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Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist im §1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert. Der Arbeitgeber sichert bei einer betrieblichen Altersvorsorge. den Arbeitnehmer gegen Invalidität, Alter und Tod ab. Es gibt verschiedene Durchführungswege, wie eine betriebliche Altersvorsorge durchgeführt werden kann. Bei einer Direktzusage bildet der Arbeitgeber so genannte Rückstellungen. Welche Art von Geldanlage der Arbeitnehmer dann realisiert ist frei. Bei der Unterstützungskasse hat man keinen Rechtsanspruch, diese Form wird aber recht häufig gewählt. Bei der Pensionskasse ist die Höhe der Einlagen limitiert. Bei einer Direktversicherung wird eine Form von Lebensversicherung gewählt, die steuerliche Vorteile gewährt. Somit spart der Arbeitnehmer durch die monetären Vorteile Steuern und damit Geld.

Personengruppen, die die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen können, sind Angestellte und Auszubildende. Viele Arbeitgeber bieten den Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge, von der beide Seiten profitieren. Zudem ist hier auch eine Mitarbeiterbindung gegeben, wenn eine betriebliche Altersvorsorge gewährt wird. Für den Arbeitnehmer ist primär die Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen wichtig. Auch wenn die späteren Rentenzahlungen steuerpflichtig sind, ist die Ansparphase aus steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Aspekten sehr interessant für den Arbeitnehmer.

Im Jahr 2004 ist das GKV-Modernisierungsgesetz eingetreten. Das bedeutet, dass nunmehr Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge auf die betriebliche Altersversorgung eingeführt worden sind. Privat krankenversicherte Menschen sind jedoch von dieser Regelung ausgeschlossen. Für den Arbeitgeber hat die betriebliche Altersvorsorge den Vorteil, dass die Ausgaben hierfür als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. Das Arbeitsklima wird auch positiv beeinflusst, da eine gewisse Art von Mitarbeiterbindung gegeben ist. Nach dem so genannten Gleichbehandlungsgesetz darf der Arbeitgeber bestimmte Arbeitnehmer gegenüber anderen nicht bevorzugen.

Eine betriebliche Altersvorsorge wird in den meisten Fällen durch eine Betriebsvereinbarung oder durch einen speziellen Arbeitsvertrag geregelt. Bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es unterschiedliche Zusage-Arten. Es gibt die Leistungszulage, die beitragsorientierte Leistungszusage und die Beitragszusage mit Mindestleistung. Der Arbeitgeber haftet grundsätzlich für die von ihm abgegebene Zusage. Unternehmer können keine Altersvorsorge betrieblich in Anspruch nehmen.