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Ausländische Dividenden versteuern

Im europäischen Ausland oder auch darüber hinaus können interessierte Anleger attraktive Aktien zur Geldanlage finden. Dabei dürfen jedoch die anfallenden Steuerzahlungen nicht außer Acht gelassen werden. So sind auch Dividenden im Ausland mit einer Quellensteuer versehen, so dass Anleger auch auf ausländische Dividenden Steuern bezahlen müssen.

Deutschland hat mit rund 80 Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, um die Steuerbelastung für Bundesbürger zu reduzieren. Dies hilft allerdings nicht bei der Quellensteuer, mit der man ausländische Dividenden versteuern muss. Der Grund dafür ist, dass die Dividenden bereits bei der Auszahlung mit der Quellensteuer im Ausland belegt werden. Maßgebend für die weitere steuerliche Behandlung der ausländischen Dividenden ist dann die Abgeltungssteuer von 25 Prozent, welche seit 2009 auf Zinserträge und Dividenden aber auch auf Kursgewinne erhoben wird. Dabei kann aber zumindest ein Teil der bereits bezahlten Quellensteuer angerechnet werden. In der Praxis sieht das so aus:
Erhält ein Aktionär eine Dividende auf eine ausländische Aktie, muss er sofort am Zahltag die Quellensteuer im Ausland bezahlen. Diese ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen voll auf die in Deutschland zu bezahlende Abgeltungssteuer anrechenbar, wenn sie nicht über 15 Prozent liegt. Der deutsche Staat zieht dann nur noch den für das Erreichen der 25-prozentigen Kapitalertragssteuer nötigen Differenzbetrag ein, um die ausländische Dividende zu versteuern.

Liegt die Quellensteuer im Ausland jedoch über 15 Prozent, lässt sich diese nicht mehr voll auf die Abgeltungssteuer anrechnen sondern in Deutschland wird dann immer pauschal eine Steuer von 10 Prozent auf die ausländische Dividende fällig. Ausländische Dividenden versteuern inländische Anleger in diesem Fall also doppelt. Der Weg um die zu viel entrichteten Steuern wieder zurück zu bekommen (der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent wurde in diesem Fall ja überschritten), ist leider lang und mit viel Papierkram belastet: Die Steuerbehörde des Landes, in dem die Quellensteuer entrichtet wurde, nimmt auch den Antrag auf Erstattung entgegen. Auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern sind die benötigten Informationen, wie Adressen der Steuerbehörden, und die notwendigen Formulare zu finden. Bei der Recherche der jeweils gültigen Quellensteuersätze der Länder ist jedoch Eigeninitiative gefragt. Bei der Stellung des Erstattungsantrages sollten auch immer die Kosten bedacht werden, die für diesen Antrag anfallen können, da diese Gebühren alles andere als günstig sein können.

Die Gesamtkosten, die anfallen sobald ausländische Dividenden ausgeschüttet werden, sollten Anleger daher immer im Blick behalten, bevor sie in ausländische Aktien investieren. Informieren sollte man sich über die Höhe der Quellensteuern, sowie über die Kosten für die Erstattung, damit die Freude über eine erhaltene Dividende nicht in Frust umschlägt, wenn es daran geht die ausländischen Dividenden zu versteuern.