FAQs offene Immobilienfonds

Kann ich meine Bank/meinen Berater verklagen?

Betroffene Anleger können Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank durchsetzen, wenn sie nachweislich falsch beraten wurden. Wurden ihnen etwa Anteile ?wie Festgeld? verkauft, können sie grundsätzlich den Ersatz des gesamten ihnen entstanden Schadens verlangen. Von Gerichten noch nicht entschieden ist die Frage, ob zur ordnungsgemäßen Beratung auch der Risikohinweis gehört, dass die Fondsgesellschaft die Anteilsrücknahme aussetzen kann. Zu beachten: Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank verjähren bei fahrlässiger Pflichtverletzung drei Jahr nach dem Anteilserwerb.