FAQs offene Immobilienfonds

Kann ich die Fondsgesellschaft verklagen?

Betroffene Anleger können Schadensersatzansprüche gegen die Fondsgesellschaft durchsetzen, wenn sie fehlerhafte Prospektangaben gemacht hat. Ansatzpunkte können fehlende Hinweise auf Risiken im Verkaufsprospekt sein. Rechtlich ungeklärt ist die Frage, ob dazu auch der Risikohinweis gehört, dass die Fondsgesellschaft die Anteilsrücknahme aussetzen kann. Wichtig: Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Prospektangaben verjähren bei offenen Immobilienfonds in 6 Monaten von der Kenntnis des Prospektmangels an, spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren ab Anlageerwerb.