Mindestens 75 Prozent des Aktivvermögens des OGAW-Sondervermögens
werden in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8
Investmentsteuergesetz in Form von Aktien angelegt, die unter Berücksichtigung
nachhaltiger Aspekte ausgewählt werden, und die
zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem
anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen
sind. Den breiten Rahmen der zugrunde gelegten Nachhaltigkeitskriterien
bieten die Beschlüsse der Synode der evangelischen Kirchen
Zudem werden die Emittenten und Vermögensgegenstände
des gesamten Investmentvermögens im Anlageentscheidungsprozess
anhand der Nachhaltigkeitskriterien der 17 SDG (Sustainable
Development Goals) der Vereinten Nationen, welche insbesondere
bestimmte Branchen ausschließen (z.B. aus den Themen kontroverse
Waffen, Erwachsenenunterhaltung und Fossile Energie), ausgewählt.