Ziel der Anlagepolitik ist es, neben der Erzielung marktgerechter Erträge langfristig ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Dabei kann das im Fonds vorhandene Aktienmarktrisiko konzeptionell bei fallenden Aktienmärkten durch eine regelgebundene Absicherungsstrategie teilweise erheblich reduziert werden. Der Anteil der zu erwerbenden Wertpapiere nach Maßgabe des § 1 Nummer 1 der „Besonderen Anlagebedingungen“ ist nicht beschränkt. Die Gesellschaft darf bis zu 49 Prozent des Wertes des Sonderver- mögens in allen zulässigen Geldmarktinstrumenten nach § 6 der „Allgemeinen Anlagebedingungen“ investieren. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente desselben Emittenten dürfen bis zu 10 Prozent des Wertes des Sondervermögens erworben werden, wenn der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieser Emittenten darf 40 Prozent des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigen