Das Fondsvermögen wird überwiegend in fest- und variabel verzinsliche Wertpapier weltweiter Schulder wie etwa Staatsanleihen, Anleihen von supranationalen Organisationen, Pfandbriefe bzw. Covered Bonds sowie in Unternehmensanleihen angelegt.
Das Fondsvermögen wird nicht in Emissionen von Emittenten aus der Finanzbranche investieren, mit Ausnahme von Emissionen von Kreditinstituten, gedeckten Schuldverschreibungen(Pfandbriefe oder Covered Bonds) und/oder Unternehmensschuldsverschreibungen(Unternehmensanleihen), welchen unter Artikel 10 bis 12 der vorgenannten Verordnung EU-VO 2015/61 fallen.
Darüber hinaus können bis zu 49% des Netto-Fondsvermögen in Bankguthaben und/oder Geldmarktinstrumente, die von im Sinne des Verwaltungsreglements zulässigen Emittenten begeben werden, angelegt werden.
Daneben kann das Fondsvermögen unter Einhaltung von Artikel 12 EU-VO 2015/61 bis zu 20% des Netto- Fondsvermögens in Aktien weltweiter Emittenten angelegt werden.