Die Subfonds investieren ihr Vermögen gemäss der allgemeinen Anlagepolitik zu mindestens zwei Dritteln in Forderungspapiere und Forderungsrechte im Sinne der darin genannten Definition. Die Laufzeit der Portfolios darf dabei 0.5 Jahre nicht unterschreiten und 1 Jahr nicht übersteigen ("Low Duration").Mindestens zwei Drittel der Anlagen lauten auf die in der Namensbezeichnung des jeweiligen Subfonds enthaltene Währung. Der Anteil der Anlagen in Fremdwährung, der nicht gegen die Rechnungswährung des jeweiligen
Subfonds abgesichert ist, darf jedoch 10% des Vermögens nicht übersteigen. Höchstens 25% ihres Vermögens dürfen in Wandel-,Umtausch- und Optionsanleihen sowie "Convertible Debentures" investiert werden.
Die Subfonds sind somit keine Geldmarktfonds i.S.der Verordnung (EU) 2017/1131.