Die Gesellschaft erwirbt und veräußert die zugelassenen Vermögensgegenstände nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten. Zur Erreichung des Anlageziels werden Investitionen in die für den Fonds zulässigen Anlageklassen getätigt. Prinzipiell beruht die Anlagepolitik auf einem Ansatz, der die zulässigen Anlageklassen derart kombiniert, dass die Größe der Allokation in einer Anlageklasse jeweils den gleichen Risikobeitrag zum Gesamtportfolio beiträgt. Zur Festlegung des Risikobeitrages wird in diesem Fall die Volatilität verwen-det. Entsprechend werden Anlageklassen mit höherer Volatilität bzw. höherem Risiko niedriger gewichtet, als solche mit geringerer Volatilität. Auf Ebene des Gesamtportfolios wird zudem eine Zielvolatilität festgesetzt, von der sich dann entsprechend die Portfoliokonstruktion ableitet. Der Fonds kann der Strategiegruppe sogenannter „Risiko-Paritäts-Strategien“ (Risk-Parity-Konzept) zugeordnet werden.