Der Teilfonds kann bis zu 10% des Teilfondsvermögens Anteile an Zielfonds erwerben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds innerhalb des gesetzlichen Rahmens nicht eingeschränkt sind. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002
über Organismen für Gemeinsame Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) und Feederfunds erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich ausschließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt wurden. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden.