Bis maximal 50 % des Wertes des Gemischten Sondervermögens können angelegt werden in Aktien und Anteilen an Aktienfonds. Ein Aktienfonds ist ein Investmentvermögen, das aufgrund seiner Anlagebedingungen oder Satzung zu mindestens 51 % Aktien erwirbt oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresberichtes überwiegend in Aktien angelegt hat. Mindestens 25 % des Wertes des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds im Sinne des § 1 Abs. 2 Investmentsteuergesetz (InvStG) ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Gemischte Sondervermögens werden in solche Kapitalbeteiligungen im Sinne des § 2 Abs. 8 Nr. 1, 3 und 4 InvStG angelegt, die nach diesen Anlagebedingungen für das Gemischte Sondervermögen erworben werden können (Mischfonds im Sinne des § 2 Abs. 7 InvStG).