Hauptsächlich wird in einem diversifizierten Portfolio von auf beliebige Währungen lautenden Anleihen und anderen Schuldtiteln angelegt, die von Ländern oder Unternehmen ausgegeben werden. Es gibt keine geografischen oder sektoriellen Restriktionen.Neben den Anlagebeschränkungen gemäss UCITSG bestehen folgende zusätzliche Einschränkungen: a) Mindestens 51 % des Nettofondsvermögens müssen in Anleihen (und ähnliche Schuldtitel) von börsenkotierten Gesellschaften angelegt werden. b) Anlagen in Anteile anderer OGAW bzw. mit OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen dürfen 10 % des Nettoteilfondsvermögens nicht übersteigen