Das Sondervermögen soll zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen (Aktien und Aktienfonds) in- und ausländischer Aussteller investieren, ein regionaler Schwerpunkt ist nicht vorgesehen. Darüber hinaus muss das Sondervermögen zu mindestens zu 51 Prozent seines Wertes in ETF-Aktienfonds investieren. Die Anlage erfolgt in der Regel über börsennotierte Indexfonds (ETFs) unterschiedlicher Anbieter, die faktorbasierte Anlagestrategien nutzen sollen. Durch Nutzung eines Trendfolgemodells sollen zusätzlich Marktchancen genutzt und Risiken abgemildert werden. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, möglichst hohe Wertzuwächse zu erzielen.