Multi Asset Comfort Fonds
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Der Fonds Multi Asset Comfort Fonds wird seit dem 20.11.2024 nicht mehr vertrieben. Nähere Informationen erhalten sie von der Fondsgesellschaft.
Anlageziel
Mindestens 25 % des Wertes des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds im Sinne des § 1 Abs. 2 Investmentsteuergesetz (InvStG) ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des Gemischten Sondervermögens in solche Kapitalbeteiligungen im Sinne des § 2 Abs. 8 Nr. 1, 3 und 4 InvStG angelegt werden, die nach diesen Anlagebedingungen für das Gemischte Sondervermögen erworben werden können (Mischfonds im Sinne des § 2 Abs. 7 InvStG). Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von ZielInvestmentfonds im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 InvStG, die nach diesen Anlagebedingungen für das Gemischte Sondervermögen erworben werden können, berücksichtigt werden.