Das Sondervermögen soll als Aktien-Dachfonds zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in Anteile an OGAW-Investmentvermögen bzw. diesen vergleichbaren in- und ausländischen Sondervermögen investieren, die ihrerseits überwiegend in Aktien angelegt sind. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, risikoangemessene Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögens gegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile und Derivate. Derivate dürfen zu Investitionsund Absicherungszwecken erworben werden.