Ziel des Fonds ist ein attraktiver Wertzuwachs durch Anlage in die europäischen Aktien- und Rentenmärkte. Der Erwerb von verzinslichen Wertpapieren ist bis zu 25 Prozent des Wertes des Fonds zulässig. Bis zu 25 Prozent des Wertes des 1 Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. Fonds dürfen in Wertpapiere von Ausstellern angelegt werden, die ihren Sitz in Ländern außerhalb Europas haben. Der Wert der Aktien darf 70 Prozent des Wertes der im Fonds enthaltenen Wertpapiere nicht unterschreiten („rechtlicher Investitionsgrad“). Im Gegensatz hierzu steht der „wirtschaftliche Investitionsgrad“, bei dem die gegebenenfalls zum Einsatz gebrachten Derivate auf den Aktienanteil im Fonds angerechnet werden.