Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an. Mindestens 51 % des Wertes des Fonds werden in allen zulässigen Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen gemäß § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen und Anteilen an Investmentvermögen gemäß § 8 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen sowie Anteile an entsprechenden EU- oder ausländischen Investmentvermögen angelegt und in Anteilen an Immobilien-Sondervermögen nach §§ 66 bis 82 InvG sowie aufgrund der Umstellung auf das KAGB daraus hervorgegangene Sondervermögen und Anteile und Aktien an vergleichbaren EU-AIF oder ausländischen AIF gehalten. Der Fonds setzt sich zu höchstens 50 % aus Aktienfonds zusammen. Ein Aktienfonds ist ein Sondervermögen, das aufgrund seiner Anlagebedingungen oder Satzung zu mindestens 51 % Aktien erwirbt oder ausweislich des letzten Jahresberichtes und/oder Halbjahresberichtes überwiegend in Aktien angelegt hat.