Ziel der Anlagepolitik ist es, neben der Erzielung marktgerechter Erträge langfristig ein Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Beim Fonds handelt es sich um ein OGAW-Sondervermögen, das als Aktienfonds verwaltet wird. Mindestens 51 Prozent des Wertes des Sondervermögens müssen aus Aktien in- und ausländischer Aussteller bestehen. Die Gesellschaft darf bis zu 49 Prozent des Wertes des Sonderver- mögens in allen zulässigen Geldmarktinstrumenten nach § 6 der „Allgemeinen Anlagebedingungen“ investieren. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente desselben Emittenten dürfen bis zu 10 Prozent des Wertes des Sondervermögens erworben werden und der Gesamtwert der Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dieser Emittenten darf 40 Prozent des Wertes des Sondervermögens nicht übersteigen.