Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist die Vermögensbildung bzw. Vermögensoptimierung. Hierzu werden je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen der Anlagepolitik die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere., Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, unverbriefte Darlehensforderungen, Derivate und Sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden. Die Anlagestrategie des Fonds kann sich innerhalb der vertraglich und gesetzlich zulässigen Grenzen jederzeit ändern. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik tatsächlich erreicht werden. Die mit der Anlagepolitik verbundenen Risiken sind im Abschnitt "Risikohinweise - Erläuterung des Risikoprofils des Fonds" erläutert. Der Fonds wird aktiv gemanagt und hat keine Benchmark.