Das Sondervermögen strebt als Anlageziel die Erwirtschaftung stetiger Erträge an. Mindestens 51% des Wertes des Sondervermögens werden in Unternehmensanleihen mit einer individuellen Restlaufzeit von maximal 3,5 Jahren angelegt.Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens können in alle übrigen verzinslichen Wertpapiere angelegt werden. Die Gesellschaft darf in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
folgender Aussteller mehr als 35% des Wertes des Sondervermögens anlegen: die Bundesrepublik Deutschland oder deren Bundesländer, Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, Mitgliedstaaten der OECD und EURATOM. Bis zu 49% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Bankguthaben gehalten werden. Bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens dürfen in Investmentanteilen gehalten werden. Diese Investmentanteile müssen laut deren Anlagebedingungen zu mindestens 51% aus verzinslichen Wertpapieren bestehen.