Das OGAW-Sondervermögen ist ein Aktienfonds. Bis zu 100 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Wertpapieren gehalten werden.
Mindestens 51 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens werden dabei in Aktien gehalten. Das OGAW-Sondervermögen darf bis zu 49 Prozent in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben des Wertes des OGAW Sondervermögens investieren. Aus steuerlichen Gründen wird der Fonds mehr als 50 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens fortlaufend in Kapitalbeteiligungen im Sinne des Investmentsteuerrechts anlegen und gilt somit als Aktienfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.