Der Gutmann Pure Innovation strebt als Anlageziel einen hohen langfristigen Kapitalzuwachs unter Inkaufnahme höherer (kurzfristiger) Risiken an. Er wird dazu je nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage und der Börsenaussichten im Rahmen seiner Anlagepolitik die nach dem Investmentfondsgesetz und den Fondsbestimmungen zugelassenen Vermögensgegenstände (Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Sichteinlagen, Fondsanteile und Finanzinstrumente) erwerben und veräußern. Mit dem Fonds werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, daher wurde dieser Fonds als ein Finanzprodukt gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) eingestuft. Die ökologischen bzw. sozialen Merkmale des Fonds sowie die Anwendung von Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung in den investierten Unternehmen, werden insbesondere durch den Ausschluss von Emittenten unter Beiziehung eines etablierten Datenanbieters im Bereich ESG erfüllt.