Ziel der Anlagepolitik des Flossbach von Storch II – Rentas 2025 („Teilfonds“) ist es, als Feeder-OGAW die Wertentwicklung des Flossbach von Storch – Bond Opportunities (Anteilklasse IT) („MasterOGAW“), einem rechtlich unselbstständigen Sondervermögen gemäß Kapitel 2 des Gesetzes vom 17.
Der Teilfonds investiert dauerhaft mindestens 85% seines Netto-Teilfondsvermögens in Anteile des Master-OGAW. Die Anlage in flüssige Mittel ist auf 15% des Netto-Teilfondsvermögens beschränkt. Anteile am Master-OGAW können bis zu 100% des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden.
Unbeschadet der vorgenannten Anlagegrenze kann der Teilfonds bis zu 2 Monate vor Laufzeitende des Teilfonds bis zu 100% in flüssige Mittel anlegen.
Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) sowie sonstiger Techniken und Instrumente ist nicht erlaubt