"Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände. Mindestens 51% des Wertes des Fonds müssen in Aktien kleinerer und mittlerer deutscher Unternehmen angelegt werden („Mid Caps und Small Caps“). Die in Pension genommenen Wertpapiere sind auf die Anlagegrenzen des § 206 Absatz 1 bis 3 KAGB anzurechnen. Bis zu 49% des Wertes des Fonds dürfen in allen übrigen Wertpapieren angelegt werden. Die in Pension genommenen Wertpapiere sind auf die Anlagegrenzen des § 206 Absatz 1 bis 3 KAGB anzurechnen. Bis zu 10% des Wertes des Fonds dürfen in alle zulässigen Investmentanteile angelegt werden. Mindestens 51% des Wertes des Fonds in Vermögensgegenstände angelegt werden, die definierte ESG-Standards in Bezug auf ökologische, soziale oder die
Unternehmensführung betreffende Merkmale erfüllen."