"Die Gesellschaft erwirbt und veräußert nach Einschätzung der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie der weiteren Börsenaussichten die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände. Mindestens 60% des Wertes des Fonds werden in Aktien angelegt. Bis zu 40% des Wertes des Fonds können in verzinslichen Wertpapieren angelegt werden. Je bis zu 40% des Wertes des Fonds dürfen in Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben angelegt werden. Die Gesellschaft darf bis zu 10% des Wertes des Fonds in Anteilen an anderen Fonds („Investmentanteilen“) investieren. Entsprechend der Besonderen Anlagebedingungen
werden mindestens 75% des Wertes des
Fonds in Vermögensgegenstände angelegt
werden, die die ESG-Standards in Bezug auf
ökologische, soziale oder die Unternehmensführung
betreffende Merkmale erfüllen. Emittenten
beachten bei ihrer Geschäftstätigkeit die in
Artikel 2 Nummer 17 der Offenlegungsverordnung
genannten Governance-Aspekte."