"Der Fonds strebt die Erwirtschaftung einer langfristigen Wertsteigerung des eingesetzten Ka-pitals an. Die Gesellschaft darf für den Fonds folgende Vermögensgegenstände erwerben: • Wertpapiere gemäß § 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen; • Geldmarktinstrumente gemäß § 6 der Allgemeinen Anlagebedingungen; • Bankguthaben gemäß § 7 der Allgemeinen Anlagebedingungen; • Investmentanteile gemäß § 8 der Allgemeinen Anlagebedingungen; • Derivate gemäß § 9 der Allgemeinen Anlagebedingungen; • Sogenannte sonstige Anlageinstrumente gemäß § 10 der Allgemeinen Anlagebedingungen. Die nachstehend beschriebene Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Verkaufsprospekts durchgeführte. Sie kann sich – in dem durch die Anlagebedingungen bestimmten Rahmen – allerdings jederzeit ändern.