Das Gemischte Sondervermögen muss zu mindestens 75 Prozent aus nachhaltigen Investments bestehen, welche über Investitionen in ETF- bzw. Zielfonds-Anteile bewerkstelligt werden. Um dies zu erreichen, werden nur solche ETF- bzw. Zielfonds-Anteile ausgewählt, die von ihren Emittenten als Artikel 8 oder Artikel 9 gem. Verordnung (EU) 2010/2088 (Offenlegungsverordnung) kategorisiert werden und in Unternehmen in jedem Sektor nach Social Responsible Investment (SRI)-Kriterien, d.h. Unternehmen mit hohen Environmental Social Governance (ESG)-Ratings, zum Beispiel anhand eines Best-in-Class-Ansatzes investieren, und die ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren.