Als Anlageziele werden regelmäßige Erträge aufgrund zufließender Mieten und Zinsen sowie ein kontinuierlicher Wertzuwachs angestrebt. Die Gesellschaft wird zu diesem Zweck weltweit in Immobilien investieren. Bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens dürfen in Immobilien in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum angelegt werden. Außerhalb dürfen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, China (einschließlich Hongkong) und Japan jeweils bis zu 49 % des Wertes des Sondervermögens; in Brasilien, Kanada, Mexiko, der Russischen Föderation, der Schweiz und Singapur jeweils bis zu 30 % des Wertes des Sondervermögens erworben werden. Bei der Auswahl der Immobilien für das Sondervermögen stehen dessen nachhaltige Ertragskraft, eine ausgewogene Mieterstruktur sowie die regionale Streuung nach Lage, Größe und Nutzung im Vordergrund der Überlegungen.