Als Anlageziele des Sondervermögens werden regelmäßige Erträge aufgrund zufließender Mieten und Zinsen sowie ein kontinuierlicher Wertzuwachs angestrebt. Die Gesellschaft wird zu diesem Zweck überwiegend in Immobilien, die in einem europäischen Staat belegen sind, investieren. Der Wert der in europäischen Staaten belegenen Immobilien, die direkt oder über Beteiligungen an Immobilien- Gesellschaften gehalten werden, darf 51 % des Wertes des Sondervermögens nicht unterschreiten. Dies schließt ein, dass die Gesellschaft fortlaufend mindestens 51 % des Wertes des Sondervermögens in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften investiert. In Staaten außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Vertragsstaaten sind derzeit die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) dürfen höchstens 44 % des Sondervermögens angelegt werden.