Der Fonds erwirbt und veräußert nach Einschätzung
der Wirtschafts- und Kapitalmarktlage sowie
der weiteren Börsenaussichten die nach dem
KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen
Vermögensgegenstände.
Die
Auswahl geeigneter Investmentanteile erfolgt
unter dem Grundsatz der Risikostreuung und mit
Fokus auf besonders attraktiven Merkmalen
, das heißt, unter Berücksichtigung
qualitativer und quantitativer Kriterien wie beispielsweise:
langfristiger Anlageerfolg, konsistenter
Investmentprozess und externe Fondsratings.
Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken
erworben werden.
Der Fonds darf nicht in Contingent Convertibles
investieren.
Zusätzlich zu den übrigen in den Anlagebedingungen
festgelegten Anlagegrenzen gilt zum Zwecke
der Herbeiführung einer Teilfreistellung im Sinne
des Investmentsteuergesetzes, dass
mindestens 25% des Aktivvermögens
des
Fonds in solche Kapitalbeteiligungen, die nach den Anlagebedingungen
für den Fonds erworben werden können („Mischfonds“).