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Anlageziel
Das Anlageziel des Sondervermögens besteht darin, durch zufließende Mieteinnahmen sowie durch eine kontinuierliche Wertsteigerung des Immobilienbesitzes nachhaltige Erträge für die Anleger zu erwirtschaften. Mindestens 51% des Sondervermögens müssen in Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften angelegt werden, die in Schweden, Finnland, Dänemark, Estland, Litauen, Lettland, Polen, Norddeutschland und Norwegen gelegen sind, wobei diese Anlagebegrenzung für das Sondervermögen erst anzuwenden ist, wenn seit dem Zeitpunkt seiner Bildung vier Jahre verstrichen sind. In jedem Fall muss das Sondervermögen überwiegend aus in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegenen Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften bestehen.