Das Anlageziel des Sondervermögens besteht darin, durch zufließende Mieteinnahmen sowie durch Wertsteigerungen des Immobilienbesitzes nachhaltige Erträge für den Anleger zu erwirtschaften. Das Sondervermögen investiert überwiegend in wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien, die in der Bundesrepublik Deutschland belegen sind. Die Gesellschaft investiert jedenfalls nur in Immobilien, die im Euro-Währungsgebiet belegen sind. Der Sitz von Immobilien-Gesellschaften, über welche mittelbar Vermögensgegenstände im Sinne von § 1 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 der „Besonderen Anlagebedingungen“ erworben werden dürfen, muss ausschließlich in Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum belegen sein. Neben bestehenden oder im Bau befindlichen Gebäuden erwirbt die Gesellschaft auch Grundstücke für Projektentwicklungen. Angaben zu den Möglichkeiten der zukünftigen Änderung der Anlagegrundsätze sind im Abschnitt „Anlagebedingungen und Verfahren für deren Änderung“ enthalten.