Der Amundi Öko Sozial Global High Yield Bond bewirbt in Artikel 8 der Offenlegungsverordnung dargelegte ökologische und soziale Merkmale und kann teilweise in Wirtschaftstätigkeiten investieren, die zu einem Umweltziel[en] beitragen (Detaillierte Informationen finden Sie im Abschnitt „Weitere Anlegerinformationen-Vorvertragliche Informationen“). Eine Wirtschaftsaktivität gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele leistet, keines der anderen 5 Umweltziele wesentlich beeinträchtigt (Grundsatz der "Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen") und unter Einhaltung des in Artikel 18 der Taxonomie Verordnung festgelegten Mindestschutzes erfolgt und die technischen Prüfkriterien erfüllt, die von der Europäischen Kommission gemäß der Taxonomie-Verordnung festgelegt wurden.