Zusatzverdienst

Rente und Gehalt gleichzeitig beziehen: So klappt es ohne Abzüge

19.03.25 22:49 Uhr

Flexibel in den Ruhestand: So sichern Sie sich Rente und Gehalt ohne finanzielle Einbußen | finanzen.net

Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, auch im Rentenalter weiterhin zu arbeiten. Ob aus finanziellen Gründen oder weil der Beruf Freude bereitet, der gleichzeitige Bezug von Rente und Gehalt ist für viele eine attraktive Option.

Unbegrenzter Hinzuverdienst seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Bezieher einer vorgezogenen Altersrente. Während zuvor nur ein begrenztes zusätzliches Einkommen möglich war, ohne dass die Rente gekürzt wurde, kann nun uneingeschränkt dazuverdient werden. Diese Regelung betrifft alle, die eine Altersrente beziehen, während für Erwerbsminderungsrentner weiterhin gesonderte Begrenzungen gelten. Laut der Deutschen Rentenversicherung entfällt damit eine der größten Hürden für Menschen, die über den Renteneintritt hinaus berufstätig bleiben möchten.

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Steuerliche Auswirkungen beachten

Trotz des uneingeschränkten Hinzuverdienstes kann es zu steuerlichen Konsequenzen kommen. Die gesetzliche Rente ist in Deutschland teilweise steuerpflichtig, wobei der steuerpflichtige Anteil vom Jahr des Renteneintritts abhängt. Zusätzliche Einkünfte aus einer Beschäftigung erhöhen das steuerpflichtige Einkommen, wodurch eine höhere Steuerbelastung entstehen kann.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist der Grundfreibetrag für 2025 auf 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete festgelegt. Erst wenn das Gesamteinkommen diesen Betrag übersteigt, werden Steuern fällig. Zudem kann es durch das Zusammenspiel von Rente und Einkommen zu einer veränderten Steuerklasse kommen. Eine frühzeitige steuerliche Planung ist daher ratsam, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

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Sozialabgaben bei weiterem Einkommen

Wer neben der Rente arbeitet, muss weiterhin Sozialabgaben leisten. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden sowohl auf die Rente als auch auf das Arbeitseinkommen erhoben. In der Rentenversicherung besteht für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, grundsätzlich keine Beitragspflicht mehr. Es besteht jedoch die Möglichkeit, freiwillig weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Laut dem Vermögenszentrum lohnt sich eine freiwillige Beitragszahlung besonders für diejenigen, die eine höhere Altersrente anstreben. Durch weitere Beitragszahlungen kann die Rente langfristig gesteigert werden. Für Minijobs gelten gesonderte Regelungen, da dort lediglich pauschale Abgaben fällig werden, wobei eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich ist.

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Rentenerhöhung durch Weiterarbeit

Zusätzliche Beitragszahlungen während der Rentenzeit können sich positiv auf die Rentenhöhe auswirken. Wer über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus berufstätig bleibt und weiterhin in die Rentenkasse einzahlt, erhöht seine Altersbezüge.

Laut der Deutschen Rentenversicherung steigt die Rente pro weiterem Arbeitsjahr um etwa 6 bis 8 Prozent. Besonders für Menschen, die noch keine vollständige Altersrente beziehen, kann dies eine Möglichkeit sein, langfristig höhere Rentenzahlungen zu sichern. Arbeitgeber müssen auf Wunsch des Rentners weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung abführen, was sich positiv auf die Rentenberechnung auswirkt.

Teilrente als flexible Alternative

Nicht jeder entscheidet sich für den vollständigen Renteneintritt. Die sogenannte Teilrente ermöglicht es, eine reduzierte Rente zu beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterzuarbeiten. Durch diese Kombination bleibt die soziale Absicherung erhalten, während dennoch Einkommen aus Beschäftigung erzielt wird. Wie das Vermögenszentrum erklärt, kann die Höhe der Teilrente flexibel gewählt werden, sodass der Übergang in den Ruhestand individuell gestaltet werden kann. Besonders für Fachkräfte, die ihre Erfahrung weiterhin einbringen möchten, kann dieses Modell eine attraktive Lösung darstellen.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: fizkes / Shutterstock.com, Birgit Reitz-Hofmann / Shutterstock.com