Umsatzsteuer und Co.: Welche Steuern muss ein Influencer bezahlen?
Wenn ein Influencer regelmäßig Geld durch seine Posts und Werbepartnerschaften verdient und dabei bestimmte Einnahmebeträge übersteigt, muss er Steuern bezahlen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick, welche Steuern unter welchen Bedingungen anfallen können.
Diese Steuern müssen von Influencern bezahlt werden
Wer Influencer ist, kann sich bei genügend Einnahmen selbstständig machen oder sich neben der regulären Anstellung ein hübsches Sümmchen dazuverdienen. Ab einer bestimmten Einnahmegrenze müssen Influencer, wie andere Selbstständige auch, Steuern bezahlen. Insgesamt stehen dazu drei Steuerkategorien zur Auswahl, bei einem hohen Einkommen kann es Influencern passieren, dass sie sogar alle drei Steuern bezahlen müssen. Es handelt sich dabei um die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer.
Wann muss ich als Influencer die Einkommenssteuer bezahlen und was muss ich dabei versteuern?
Ein Influencer muss die Einkommenssteuer dann bezahlen, wenn er mit seinen Einnahmen aus dem Influencer Business über den steuerlichen Grundfreibetrag von momentan 9.408 Euro kommt, so das Bundesfinanzministerium. Das gilt jedoch auch, wenn der Influencer zwei Tätigkeiten nachgeht und zusammengerechnet den Grundfreibetrag mit seinen jährlichen Einnahmen übersteigt, beispielsweise mit einem Angestelltenverhältnis und seiner Arbeit als Influencer.
Außerdem liegt in den meisten Fällen eine Gewinnabsicht hinter regelmäßigen Posts und Aktivitäten, sprich der Influencer möchte mehr Einnahmen als Ausgaben generieren. Das Finanzamt wertet dies als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Dazu zählen jedoch nicht nur die monetären Einnahmen. Kostenlose Proben, Einnahmen aus dem Affiliate Marketing, Einladungen zu kostenlosen Übernachtungen oder sogar Urlaubsreisen sind ebenfalls als zu versteuernde Einnahmen zu werten. Bei diesen Einnahmequellen ist der Wert oftmals schwer zu schätzen, weswegen das Bundesfinanzamt Influencern rät: "dokumentieren, dokumentieren, dokumentieren." Der endgültige Gewinn ist dem Bundesfinanzministerium zufolge mit der Einkommensüberschussrechnung zu ermitteln.
Unter welchen Bedingungen ist ein Influencer umsatzsteuerpflichtig?
Neben der Einkommenssteuer kann jedoch auch die Umsatzsteuer zu bezahlen sein. Umsatzsteuerpflichtig ist ein Influencer nach der Definition des Bundesfinanzministeriums dann, wenn er "selbständig und nachhaltig (Wiederholungsabsicht!) Einnahmen" erwirtschaftet. Ist dem so, behandelt Sie das Finanzamt als umsatzsteuerlicher Unternehmer, ungeachtet Ihres tatsächlichen Einkommens.
Allerdings gibt es für Influencer, deren Jahresumsatz des derzeitigen Kalenderjahrs 50.000 Euro nicht übersteigt und im Jahr zuvor bei maximal 22.000 Euro lag, Vereinfachungen, da sie vor dem Gesetz als Kleinunternehmer gelten. In diesem Fall muss ein Influencer keine Unternehmenssteuer zahlen. Die Umsätze müssen dem Finanzamt nur einmal im Jahr mitgeteilt und die Rechnungen dürfen vereinfacht erstellt werden. Achtung: Auch Sachaufwendungen wie der kostenlose Erhalt von Bekleidung, Schmuck, vergünstigte Reisen oder andere Services sind ebenso wie bei der Einkommenssteuer als Umsätze zu dokumentieren.
Belaufen sich die Umsätze jedoch auf eine höhere Summe, fällt in den allermeisten Fällen die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an. Außerdem müssen Influencer in diesem Fall unaufgefordert monatlich oder vierteljährlich ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Neben den eigenen zu leistenden Umsatzsteuersätzen, die der Influencer anhand seiner Rechnungsstellung dokumentieren muss, kann er sich die von externen Unternehmen geleistete Umsatzsteuer erstatten lassen. In jedem Fall gilt, dass der Influencer die fälligen Steuern unaufgefordert beim Finanzamt bezahlt.
Die Gewerbesteuer: In diesem Fall muss ein Influencer Gewerbesteuer bezahlen
Prinzipiell ist ein Influencer gewerbesteuerpflichtig, jedoch gibt es eine Regulation bezüglich des Gewerbeertrags. Dieser setzt sich aus dem Gewinn, Hinzurechnungen und Kürzungen zusammen. Das Bundesfinanzministerium bestimmt, dass ein Influencer nur dann Gewerbesteuer bezahlen muss, wenn sein Gewerbeertrag sich im Jahr auf mehr als 24.500 Euro beläuft.
Die Höhe der zu leistenden Gewerbesteuer bestimmt die Gemeinde, in welcher der Influencer sein Gewerbe angemeldet hat. Die zu leistende Gewerbesteuer wird letztendlich mit der Einkommenssteuerveranlagung verrechnet, was zu einer Minderung der Gewerbesteuer führen kann.
Redaktion finanzen.net
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