Chronische Krankheit: Früherer Renteneintritt möglich
Chronisch kranke Menschen haben unter Umständen die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Ein möglicher vorzeitiger Renteneintritt ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig.
Immer mehr chronisch kranke Menschen in Deutschland
Immer mehr Menschen leiden unter langjährigen Erkrankungen. Wie aus einer Studie der Stiftung Gesundheit hervorgeht, haben circa 40 Prozent der Deutschen eine oder mehrere chronische Erkrankungen. Eine Krankheit gilt demnach als chronisch, wenn sie langfristig besteht oder immer wiederkehrt. Es gibt jedoch keine allgemein anerkannte Definition für den genauen Zeitrahmen, ab dem eine Krankheit als chronisch betrachtet wird. Im Allgemeinen wird jedoch angenommen, dass eine Krankheit dann als chronisch gilt, wenn sie länger als drei Monate andauert oder über einen längeren Zeitraum hinweg wiederkehrt. Die Klassifizierung einer Krankheit als chronisch wird deshalb von medizinischen Fachleuten und Experten vorgenommen.
Der Alltag chronisch kranker Menschen ist oftmals mit Einschränkungen verschiedenster Art verbunden, welche auch Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit langfristig kranker Menschen haben kann. Aufgrund dessen gibt es in Deutschland Rentenprogramme oder -leistungen für Menschen mit chronischen Erkrankungen, die es ihnen ermöglichen, früher in den Ruhestand zu treten. Dabei rechtfertigt nicht jede chronische Erkrankung einen frühzeitigen Renteneintritt und es gibt verschiedene Voraussetzungen und Anforderungen, welche erfüllt sein müssen.
Unterscheidung zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung
In Deutschland gibt es spezielle Regelungen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die es ihnen ermöglichen, früher in Rente zu gehen. Die wichtigste Regelung betrifft die Erwerbsminderungsrente. Diese Rente wird gewährt, wenn aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen die volle Erwerbsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Es gibt zwei Stufen der Erwerbsminderungsrente.
Einerseits die Vollrente wegen voller Erwerbsminderung, welche gewährt wird, wenn die betroffene Person weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann. In diesem Fall kann eine Rente ohne Abschläge vor dem regulären Rentenalter möglich sein. Anderseits eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, welche gewährt wird, wenn die betroffene Person zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr vollständig einsetzbar ist. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann auch vor dem regulären Rentenalter beansprucht werden.
Erkrankungen, die zum Bezug von Erwerbsminderungsrente berechtigen
Zu den Erkrankungen, die zu einer Erwerbsminderungsrente führen können, gehören laut Südkurier unter anderem schwere chronische Erkrankungen wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Rückenleiden, neurologische Erkrankungen, Rheuma und Asthma. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jede chronische Erkrankung automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente führt. Die genauen Bedingungen und Kriterien werden von den Rentenversicherungsträgern individuell geprüft.
Um eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, sollten Betroffene sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden, dort können genauere Informationen erfragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit der Unterstützung zur Beantragung im individuellen Fall.
Redaktion finanzen.net
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