Neugeräte und der Zoll

Achtung! So kommen Neugeräte durch den Zoll

12.02.25 06:03 Uhr

Laptops, iPhones & Co: Zolltipps für Neugeräte | finanzen.net

Wenn man von einem Urlaub im Ausland zurückkommt, kann es passieren, dass man vom deutschen Zoll dazu aufgefordert wird, die Herkunft seiner Wertgegenstände zu belegen, damit ein Kauf im Ausland ausgeschlossen werden kann. Kann man dies nicht, dann droht mindestens die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer.

Zoll bei der Ausreise

Das Verlassen eines Landes gestaltet sich in Hinsicht auf die Gepäckvorschriften in den meisten Fällen leichter als das Einreisen, denn der Zoll ist hauptsächlich daran interessiert, das eigene Land vor verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu schützen. So gibt es an deutschen Flughäfen bei Reisen in andere EU-Staaten kaum Vorkommnisse, bei denen der Zoll Inhalte des Gepäcks der Passagiere konfiszieren muss. Zu beachten ist jedoch, dass jeder Ausreise eine Einreise folgt und man sich somit immer über die entsprechenden Einfuhrvorschriften informieren sollte.

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Neugeräte und der deutsche Zoll

Da viele Menschen für den Urlaub ins Ausland fliegen, kommt es vermehrt vor, dass die Reisenden neue Elektrogeräte wie Laptops, iPhones oder sonstige höherwertige Geräte mit sich führen. Bei einer Kontrolle bei der Rückreise kann es dann jedoch dazu kommen, dass dem deutschen Zoll unklar ist, ob das Gerät im Ausland oder vor dem Urlaub im Inland gekauft wurde. Kann der kontrollierte Urlauber nun nicht beweisen, dass er das Gerät in Deutschland erworben hat, wird er die Einfuhrumsatzsteuer und unter Umständen den passenden Zollsatz zahlen müssen.

Dem kann man laut dem IT-Fachportal "Heise Online" jedoch vorbeugen, indem man sich vor seiner Ausreise beim Zoll eine "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr" ausstellen lässt. Dieses Dokument signalisiert dem deutschen Zoll sofort, dass das Gerät in Deutschland erworben wurde und verhindert dadurch mögliche Unannehmlichkeiten bei einer Kontrolle.

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Was kann am Zoll auch Schwierigkeiten bereiten?

In Deutschland sind die Einfuhreinschränkungen im Vergleich zu vielen anderen Ländern wenig ausgeprägt. So ist bei der Einreise nach Deutschland das Mitbringen gefälschter Produkte, Rohdiamanten, Waffen und Munition verboten. Zudem gibt es einige Güter, bei denen kein direktes Verbot vorliegt, aber trotzdem die Möglichkeit besteht, dass der Zoll sie gegebenenfalls beschlagnahmt. Dazu zählen beispielsweise Textilien und Lebensmittel. Hier muss man genauer in den Zollvorschriften nachforschen, ob man für die Einfuhr spezielle Dokumente benötigt, um dem Zoll zu beweisen, dass keine Gefährdung durch das Gut besteht. Am besten ist in jedem Fall, dass man sich rechtzeitig online über jegliche Einreisevorschriften informiert, wenn man eine Reise ins Ausland beziehungsweise eine Rückreise nach Deutschland antritt.

Redaktion finanzen.net

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