Reform in der Familienförderung ab 2025: Kindergrundsicherung statt Kindergeld
Um die in Deutschland herrschende Kinderarmut in den Griff zu bekommen, hat die Bundesregierung die Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Ab 2025 sollen Familien entsprechende Leistungen einfacher und direkter erhalten.
Kindergrundsicherung bündelt bisherige Förderungen
Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gilt jedes fünfte Kind in Deutschland als arm. Dies will die Bundesregierung ändern, damit Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die gleichen Chancen haben und hat sich darauf geeinigt, die Kindergrundsicherung ab 2025 einzuführen. Diese soll die bis zu 5,6 Millionen von Armut bedrohten oder betroffenen Kinder und ihre Familien künftig besser schützen. Als zentrale Leistung bündelt sie bisherige Förderungen, wie das Kindergeld, und erreicht Familien schneller, einfacher und direkter, so eine Pressemitteilung der Bundesregierung. "Das Ergebnis unserer Verhandlungen ist die umfangreichste sozialpolitische Reform seit vielen Jahren", kommentierte Bundesfamilienministerin Lisa Paus die Verständigung innerhalb der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung. Diese sei der Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland.
Die drei Bestandteile des Bundeskindergrundsicherungsgesetzes
Das Bundeskindergrundsicherungsgesetz (BKG) soll voraussichtlich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Wie sich dem Gesetzesentwurf entnehmen lässt, soll die darin geregelte Kindergrundsicherung aus drei Bestandteilen bestehen: Einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der das Kindergeld ablöst, einem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, der insbesondere den Kinderzuschlag ablöst, sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe. Alle drei Komponenten zusammen sollen dazu beitragen, das Existenzminimum eines Kindes zu sichern. Für das Jahr 2025 will die Bundesregierung zusätzlich 2,4 Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung bereitstellen, heißt es in der Pressemitteilung. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat erstmals die genauen Auswirkungen der geplanten Kindergrundsicherung ab 2025 beziffert. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärte sie, dass sich für armutsgefährdete Kinder Leistungen von 530 Euro für die Kleinsten und bis zu 636 Euro für die Ältesten ergeben könnten, wie das ZDF berichtet.
Kindergrundsicherung einfach und digital beantragen
Die zukünftige bundeseinheitliche Verwaltung aller drei Komponenten der Kindergrundsicherung ist durch den Familienservice der Bundesagentur für Arbeit vorgesehen - die bisherige Familienkasse. Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird die Kindergrundsicherung unbürokratisch und bürgernah sein und auf einem digitalen und möglichst einfachen Antragsverfahren aufbauen. Mithin wird ein sogenannter Kindergrundsicherungs-Check entwickelt, der automatisiert prüft, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat oder nicht. Dem Verbraucherportal CHIP 365 zufolge müsse das entsprechende Portal aber erst noch entwickelt werden. Dieses wird aber ziemlich sicher über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit erreichbar sein.
M. Schausbreitner / Redaktion finanzen.net
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