Betreuung

Rechte und Pflichten: Das gilt für Eltern bei der Arbeitszeitgestaltung

13.03.25 22:42 Uhr

Arbeitszeiten und Familie: Welche Rechte und Pflichten Eltern haben | finanzen.net

Eine positive Work-Life-Balance ist besonders für Eltern eine Herausforderung. Arbeitszeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen kann zu Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber führen. Die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, kann dies verhindern.

Weisungsrecht des Arbeitgebers

Grundsätzlich ist es dem Arbeitgeber gemäß Paragraf 106 der Gewerbeordnung (GewO) vorbehalten, "Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher [zu] bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzlichen Vorschriften festgelegt sind". Diese Weisungen sind einseitig, eine Zustimmung seitens des Arbeitnehmers ist also nicht notwendig.

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Nichtsdestotrotz bedeutet dies nicht, dass der Arbeitgeber nach Belieben entscheiden darf. Er muss seine Entscheidungen "nach billigem Ermessen" treffen, also berechtigte Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen. Bei Erziehungsberechtigten muss er bei der Arbeitszeitverteilung entsprechend Rücksicht auf familiäre Belange nehmen. Die Arbeitskammer des Saarlandes erklärt in einem Beispiel zur Veranschaulichung, dass beispielsweise bei der Übernahme einer kurzfristigen Mittagsschicht oder von Überstunden berücksichtigt werden muss, ob der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt das Kind aus der Kita abholen muss. Dann müssten gegebenenfalls andere Lösungsstrategien gefunden werden.

Pflichten der Arbeitnehmer

Gibt der Arbeitgeber nun Anweisungen, die den Arbeitnehmer aufgrund seiner Betreuungssituation vor einen Konflikt stellen, so ist dieser verpflichtet, eine Begründung darzulegen. Dabei sollten das Alter des zu betreuenden Kindes und Gründe für das Fehlen einer anderweitigen Betreuungsmöglichkeit (beispielsweise als Alleinerziehende) genannt werden. Auch sollten Alternativen durch den Arbeitnehmer dargelegt werden, wie zum Beispiel die Übernahme der Mittagsschicht an einem anderen Tag.

Kommunikation ist der Schlüssel

Einen Alternativvorschlag vorzubringen kann entscheidend sein, da laut der Arbeitskammer des Saarlandes ein "pauschaler Hinweis auf entgegenstehende Betreuungspflichten […] selten zum gewünschten Erfolg führen" werde. Denn auch der Arbeitgeber wird ein berechtigtes Interesse haben, die Weisung einzufordern. In einen gemeinsamen Dialog zu treten, kann vielen Konflikten vorbeugen. Unter Umständen kann auch ein Betriebsrat zurate gezogen werden, sollte sich ohne Unterstützung keine einvernehmliche Lösung finden lassen.

Redaktion finanzen.net

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