Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug durch den Arbeitgeber? So können sich Mitarbeiter rechtlich schützen

05.06.23 06:15 Uhr

Arbeitszeitbetrug durch den Arbeitgeber? So können sich Mitarbeiter rechtlich schützen | finanzen.net

Wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit gegen Gehalt tauschen, erwarten sie eine faire und korrekte Erfassung ihrer Arbeitszeit durch den Arbeitgeber. Doch es kommt vor, dass Arbeitgeber versehentlich oder absichtlich falsche Arbeitszeiten erfassen. In beiden Fällen können Arbeitnehmer sich gegen die fehlerhafte Arbeitszeiterfassung wehren.

• Vorsätzlicher Arbeitszeitbetrug kann in Branchen auftreten, in denen die korrekte Arbeitszeiterfassung rechtliche Probleme offenbaren würde
• Der Betriebsrat kann bei Unstimmigkeiten helfen
• Bei Verstoß können dem Arbeitgeber Strafen von Bußgeld bis hin zur Freiheitsstrafe drohen



Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Wenn Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter fehlerhaft erfassen, kann dies verschiedene negative Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben. Daher ist es wichtig, dass die Arbeitszeiterfassung korrekt durchgeführt wird. Es gibt verschiedene Gründe, warum die Arbeitszeit erfasst wird, wie beispielsweise die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten sowie die Kontrolle der Bezahlung und Vermeidung von unbezahlten Überstunden. Aus diesem Grund haben der Europäische Gerichtshof im Jahr 2019 und das Bundesarbeitsgericht im September 2022 die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung durch die Unternehmen in der EU bzw. in Deutschland festgestellt.

Es gibt verschiedene Systeme zur Arbeitszeiterfassung, die von den Unternehmen genutzt werden können. Diese können jedoch auch zu fehlerhafter Erfassung der Arbeitszeiten führen, sei es durch Eingabe- oder Flüchtigkeitsfehler oder auch durch vorsätzlichen Arbeitszeitbetrug. Bei letzterem handelt es sich um ein strafbares Verhalten, das sowohl für den Mitarbeiter als auch das Unternehmen negative Konsequenzen haben kann.

Vorsätzlicher Arbeitszeitbetrug kann in Branchen auftreten, in denen die korrekte Arbeitszeiterfassung rechtliche Probleme offenbaren würde. In diesem Zusammenhang sind insbesondere das Arbeitszeitgesetz sowie das Mindestlohngesetz relevant, aber auch Schwarzarbeit und Minijobs spielen bei möglichem Arbeitszeitbetrug eine Rolle.

Das droht dem Arbeitgeber bei Verstoß

Unbeabsichtigte Fehler in der Arbeitszeiterfassung können schnell korrigiert werden. Es kann aber auch vorkommen, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten bewusst falsch erfassen, dann handelt es sich in der Regel um den Straftatbestand Arbeitszeitbetrug.

Um festzustellen, ob eine fehlerhafte Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber vorliegt, müssen Arbeitnehmer ihre eigenen Aufzeichnungen mit den Angaben des Arbeitgebers abgleichen. Wenn dabei Unstimmigkeiten festgestellt werden, sollten Arbeitnehmer sich beim Arbeitgeber oder dem Betriebsrat beschweren. Wenn das nicht hilft, können sie einen Rechtsanwalt einschalten oder die zuständigen Aufsichtsbehörden informieren.

Um Arbeitszeitbetrug durch den Arbeitgeber nachzuweisen, müssen Arbeitnehmer sorgfältig ihre eigenen Arbeitszeiten dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber gegen gesetzlich geregelte Pflichten zur Arbeitszeiterfassung verstößt, kann ihm ein Bußgeld drohen. Wenn er seinen Mitarbeitern aufgrund falsch erfasster Arbeitszeiten zu wenig Gehalt auszahlt, kann das als Ordnungswidrigkeit gelten. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber nach § 266a Strafgesetzbuch (Vorenthalten von Arbeitsentgelt) zur Rechenschaft gezogen werden. In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug begehen, um Steuern und Sozialabgaben zu sparen. Das kann unter anderem den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen und zur Nachzahlung der hinterzogenen Steuern sowie einer Freiheitsstrafe führen.

Redaktion finanzen.net

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