Akademische Grade - Abschlüsse und Titel: Welche es gibt es und wofür diese stehen
In Deutschland gibt es eine Vielzahl akademischer Grade, die den Abschluss einer akademischen Ausbildung an Hochschulen und Universitäten kennzeichnen. Diese Grade spiegeln das Niveau der Ausbildung wider und sind oft Voraussetzung für bestimmte Berufsfelder oder weiterführende akademische Qualifikationen.
Bachelor
Der Bachelor ist der erste akademische Grad, den Studierende nach dem Abschluss eines grundständigen Studiums an einer Universität, Fachhochschule oder einer anderen Hochschule erlangen können. Das Bachelor-Studium dauert in der Regel drei bis vier Jahre und umfasst eine Studienleistung von 180 bis 240 ECTS-Punkten (European Credit Transfer and Accumulation System). Der Bachelor-Abschluss qualifiziert die Absolventen für den Eintritt in den Arbeitsmarkt oder für ein weiterführendes Studium, wie zum Beispiel einen Masterstudiengang.
Master
Der Master ist der nächste akademische Grad nach dem Bachelor. Ein Masterstudium dauert in der Regel zwei Jahre und erfordert das Erreichen von 60 bis 120 ECTS-Punkten. Das Masterstudium dient der Vertiefung und Spezialisierung des im Bachelorstudium erworbenen Wissens. Ein Masterabschluss ist oft Voraussetzung für eine Promotion oder für gehobene Positionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst.
Sowohl Bachelor als auch Master sind dabei in verschiedene Abschlüsse, je nach Fachrichtung, aufgeteilt.
Bachelor und Master of: Arts (Sozial und Geisteswissenschaften), Fine Arts (Freie Kunst), Business Administration (Betriebs Wirtschaftslehre), Laws (Rechtswissenschaften), Music (Musik), Engineering (Ingenieurwissenschaften), Science (Naturwissenschaften) und Edcucation (Lehramt).
Diplom
Das Diplom ist ein traditioneller deutscher akademischer Grad, der vor der Bologna-Reform weit verbreitet war. Es gibt Diplomabschlüsse sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen. Der Diplomabschluss wurde in den meisten Fällen durch Bachelor- und Masterabschlüsse ersetzt, aber in einigen ingenieurwissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fächern wird er weiterhin vergeben.
Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.): Besonders in technischen und ingenieurwissenschaftlichen Fächern, wie Maschinenbau oder Elektrotechnik, ist dieser Abschluss verbreitet.
Diplom-Kaufmann (Dipl.-Kfm.): Ein traditioneller Abschluss in den Wirtschaftswissenschaften.
Magister
Der Magister ist der älteste Abschluss an deutschen Hochschulen und kann hauptsächlich mit einem Studium von philosophischen, sprach-, geschichts- und kulturwissenschaftlichen Studiengängen erworben werden. Im Zuge der Umstrukturierung des europäischen Bildungssystems soll auch dieser traditionelle Studiengang nach und nach vollständig von den neuen internationalen Modellen Bachelor und Master abgelöst werden. Ein charakteristischer Unterschied zum Diplomstudium ist der, dass das Magisterstudium inhaltlich deutlich breiter angelegt ist, die Regelstudienzeit beträgt neun Semester. Mithin können verschiedene Fächer relativ frei kombiniert werden. Der Aufbau des Magisterstudiums ist wie bei dem Diplom in ein Grund- und ein Hauptstudium unterteilt, wobei vor allem das Hauptstudium der Spezialisierung auf bestimmte Studienbereiche dient. Mit erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad Magister bzw. Magistra Artium (M.A.) erhalten, der so viel wie "Meister der Wissenschaft" bedeutet. Hat man das Studium mit einem guten Ergebnis abgeschlossen, steht einem der Weg zur Promotion offen.
Staatsexamen
Das Staatsexamen ist ein besonderer Abschluss, der für bestimmte Berufe notwendig ist, insbesondere im Bereich der Rechtswissenschaften, der Medizin, der Pharmazie und des Lehramts. Die Staatsexamensprüfung wird nicht von der Hochschule, sondern von staatlichen Prüfungsbehörden abgenommen. Das Staatsexamen ist Voraussetzung für die Ausübung eines regulierten Berufs wie Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt oder Lehrer.
Promotion
Die Promotion ist der höchste akademische Grad, der in Deutschland erworben werden kann. Er wird nach erfolgreicher Anfertigung und Verteidigung einer Dissertation (Doktorarbeit) verliehen. Die Promotion dauert in der Regel drei bis fünf Jahre und setzt meist einen Masterabschluss voraus. Mit dem Doktortitel, welcher ebenfalls wie Bachelor und Master unterteilt ist in mehrere Arbeitsbereiche, dürfen besondere Professionen wie beispielsweise Arzt, ausgeführt werden.
Die bekanntesten Doktor-Grade sind Dr. med., im medizinischen Bereich, Dr. med. dent., für Zahnmedizin, Dr. med. vet., in der Tiermedizin, Dr. phil., für Titel in der Philosophie, Dr rer. nat. für Naturwissenschaften, Dr. iur. in den Rechtswissenschaften, Dr. oec. in den Wirtschaftswissenschaften und mit dem Zusatz publ. in den Volkswirtschaften. Im Ausweis und in offiziellen Papieren werden jedoch alle Doktorgrade meist mit "Dr." oder "DR." abgekürzt.
Habilitation
Die Habilitation ist die höchstrangige Hochschulprüfung in Deutschland und ermöglicht es dem Inhaber, sich für eine Professur zu qualifizieren. Sie erfordert die Einreichung einer Habilitationsschrift und eine Lehrbefähigung, die durch eine Habilitationsvorlesung unter Beweis gestellt wird. Der Titel, der nach einer erfolgreichen Habilitation geführt wird, ist "Privatdozent" (PD) oder "Dr. habil.".
Professor
Der Professorentitel ist in Deutschland der höchste akademische Titel, der durch eine Berufung an eine Hochschule oder Universität verliehen wird. Er ist nicht nur eine Auszeichnung für herausragende wissenschaftliche Leistungen, sondern auch eine Berufung in eine wissenschaftliche und pädagogische Leitungsfunktion. Anders als die zuvor genannten akademischen Grade handelt es sich beim Professorentitel um eine Positionsbezeichnung und nicht um einen Abschluss.
Berufung zum Professor: Eine Professur wird nach einem aufwendigen Berufungsverfahren vergeben, bei dem die wissenschaftlichen Leistungen, die Lehrbefähigung und das Forschungspotenzial der Kandidaten geprüft werden. In der Regel erfolgt die Berufung auf Grundlage einer erfolgreichen Habilitation oder vergleichbarer wissenschaftlicher Leistungen. Durch die Ranghöhe des Professors, wird die Abkürzung "Prof." als erster Titel genannt.
Redaktion finanzen.net
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