Abofalle: Das sollten Käufer eines 49-Euro-Tickets beachten

Der Vorverkauf für das Deutschlandticket ist eröffnet. Bei dem Erwerb gibt es allerdings ein paar Dinge zu beachten.
250.000 verkaufte Tickets innerhalb der ersten drei Tage
Ab sofort kann das Deutschlandticket für 49 Euro monatlich erworben werden, ab dem 1. Mai 2023 ist es dann deutschlandweit gültig. Laut der DB-Regionalverkehrschefin Evelyn Palla wurden in den ersten drei Tagen nach Verkaufsstart bereits 250.000 Tickets verkauft, insgesamt rechnet die Deutsche Bahn zukünftig mit 17 Millionen Nutzern. Das Ticket gilt in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland. Anders als das vorherige 9-Euro-Ticket lässt sich das 49-Euro-Ticket nur online oder über die Apps der Verkehrsunternehmen erwerben sowie über die Deutschlandticket-App. Das Ticket ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar.
Ticket gibt es nur als Abonnement
Das Ticket lässt sich außerdem im Vergleich zu dem 9-Euro-Ticket nur innerhalb eines Abonnements erwerben. Falls Fahrgäste das Ticket also nicht mehr nutzen wollen, müssen sie das Abo kündigen. Verfügen sie bereits über ein bestehendes Abo, gibt es die Möglichkeit, das Abo auf das 49-Euro-Ticket umzustellen. Ob das automatisch passiert oder man als Fahrgast selbst aktiv werden muss, hängt von den jeweiligen Verkehrsbetrieben ab, in der Regel sollte es aber automatisch erfolgen. Nicht für jeden Fahrgast lohnt sich aber eine Übertragung eines bestehenden Abos auf das neue Ticket. Neben dem günstigeren Preis sollten Fahrgäste auch zusätzliche Ticketeigenschaften beachten. Beim 49-Euro-Ticket ist eine Reise in der ersten Klasse nicht möglich. Ebenso können weder Personen über sechs Jahren noch Tiere oder Fahrräder kostenlos mitgenommen werden. Viele andere Abos sind da deutlich großzügiger.
Bleibt es langfristig bei 49 Euro?
Der Preis des Tickets könnte sich in Zukunft noch verändern, bei den 49 Euro handelt es sich lediglich um einen Einführungspreis. Die Länder haben die Möglichkeit, zusätzliche Vergünstigungen für weitere Personengruppen wie zum Beispiel Azubis zu beschließen. Außerdem soll es ab 2024 eine Dynamisierung in Form eines Inflationsausgleichs geben. Arbeitgeber können das Ticket außerdem bezuschussen. Wenn der Zuschuss mindestens 25 Prozent beträgt, werden bis zum 31. Dezember 2024 zusätzlich fünf Prozent Rabatt auf den Ausgabepreis gewährt.
Redaktion finanzen.net
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