ROUNDUP: Warken setzt auf andere rechtssichere Triage-Regelung

04.11.25 16:55 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesgesundheitsministerin Nina Warken setzt nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit gesetzlicher Vorgaben für die sogenannte Triage auf tragfähige andere Lösungen. "Wir brauchen rechtssichere Regelungen in solchen Ausnahmesituationen für Betroffene und für Ärztinnen und Ärzte", sagte die CDU-Politikerin in Berlin mit Blick auf zulässige Prioritäten bei zu knappen Behandlungskapazitäten.

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Die Schutzpflicht des Staates gegenüber der Bevölkerung gelte ohne jegliche Einschränkung auch für Menschen mit einer Behinderung, sagte Warken. Sie müsse auf ein rechtssicheres Fundament gesetzt werden. "Dieser Pflicht werden und müssen wir gerecht werden." Die Bundesregierung werde daher zusammen mit den Ländern die notwendigen Schlüsse ziehen, denn sie hätten nach der Entscheidung des höchsten Gerichts die Regelungskompetenz.

Gesetz aus der Corona-Zeit

Die Karlsruher Richter hatten ein vom Bundestag 2022 noch in der Corona-Krise beschlossenes Gesetz für nichtig erklärt, das die Zuteilung von Kapazitäten bei zu knappen Behandlungsressourcen regelt

- damit sollten Benachteiligungen etwa wegen einer Behinderung oder

hohen Alters ausgeschlossen werden.

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Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis sagte, Ziel sei nun eine Regelung, die die Würde und den Schutz jedes Menschen wahre und gleichzeitig das ärztliche Berufsethos respektiere.

Die Vorsitzende der Enquete-Kommission des Bundestags zur Aufarbeitung der Pandemie, Franziska Hoppermann (CDU), sagte, im Rückblick wisse man manchmal besser, wo Regeln nachgeschärft werden müssten. "Es geht nicht darum, Fehler herauszustellen, sondern Lehren für künftige Krisenereignisse zu ziehen." Dies habe die Entscheidung des Verfassungsgerichts unterstrichen./sam/DP/stw