Euro am Sonntag-Interview

Marc Feiler: "Kaufsignale der Chefs nutzen"

10.07.16 17:10 Uhr

Marc Feiler: "Kaufsignale der Chefs nutzen" | finanzen.net

Anfang Juli haben sich die Regeln für den sogenannten Freiverkehr geändert. Marc Feiler, Justiziar der Börse München, interpretiert Aktienkäufe der Manager als Kaufsignale für Anleger.

von Brigitte Watermann, Euro am Sonntag

Zum 3. Juli haben sich als Folge strengerer EU-Vorgaben auch die Regeln für den sogenannten Freiverkehr geändert - also jenes Handelssegments der Börse, das inzwischen auch unter dem Begriff "open market" läuft. Es ist neben amtlichem Handel und geregeltem Markt das dritte Segment. Bislang war es weniger streng reguliert, sodass vor allem die Informationslage bei Freiverkehrswerten oft dünn ausfiel.



Seit 3. Juli gelten hier neue europäische Vorgaben gegen Marktmissbrauch. Drei Neuerungen sind für Privatanleger interessant: die Pflicht der Unternehmen zu Ad-hoc-Mitteilungen, zur Meldung von Handelsgeschäften von Vorständen und Aufsichtsräten (Director’s Dealings) und zum Führen sogenannter Insiderlisten (siehe nachfolgendes Interview).

Christiane Hölz, Landesgeschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in Nordrhein-Westfalen, hält die verschärften Vorgaben für richtig: "Je mehr Informationen Anleger erhalten und je transparenter die Freiverkehrswerte werden, desto besser ist das für Anleger. Deshalb sind wir mit dieser Neuregelung zufrieden."


Aus gegebenem Anlass sprach Euro am Sonntag zudem mit Marc Feiler, dem Justiziar der Börse München, über die Vorteilen der neuen Regeln im Freiverkehr und die Bedeutung von Aktienkäufe der Führungskräfte.

Euro am Sonntag: Wie können Privat­anleger von den strengeren Regeln der EU-Marktmissbrauchsgesetzgebung ­profitieren, die seit 3. Juli gelten?
Marc Feiler: Mit den neuen Pflichten nähert sich der Freiverkehr praktisch dem regulierten Markt an. Privatanleger erhalten mehr Informationen. Der Freiverkehr wird dadurch aufgewertet und nicht zuletzt auch für institutionelle Investoren interessanter.

Auf welche relevanten Informationen ­erhalten Privatanleger künftig Zugriff?
Erstens müssen die Emittenten künftig sogenannte Ad-hoc-Mitteilungen herausgeben, also börsenkursrelevante Informationen unverzüglich veröffentlichen. Das mussten sie bisher nicht. Zweitens müssen sie künftig sogenannte Director’s Dealings veröffentlichen, also Eigengeschäfte der Führungspersonen in Wertpapieren der Gesellschaft. Grundsätzlich ist es für ­Privatanleger ein interessantes Zeichen, wenn Vorstände die Aktien des eigenen Unternehmens handeln. Der Kauf ist dabei ein eindeutigeres Signal als der Verkauf, der ja private Gründe haben kann.

Müssen künftig auch Auslandswerte, die hierzulande oft im Freiverkehr gelistet sind, mehr Infos herausgeben?
Hier muss man aufpassen. Die neuen Regeln gelten für Unternehmen, deren Erstnotiz im Freiverkehr erfolgt ist, nicht aber für Firmen, die im Sekundärlisting in den Freiverkehr einbezogen werden - das sind zumeist Auslandswerte. Letzteres ist ein Service, den die Börsen vor Jahrzehnten eingeführt haben. Er ermöglicht es deutschen Privatanlegern, ausländische Aktien in Euro zu inländischen Konditionen zu handeln, überwacht von hiesiger Handelsüberwachung. Die Informationspflichten richten sich aber nach den Regeln im Heimatland. Also gibt es keine deutsche Ad-hoc-Pflicht für diese Titel.

Bildquellen: Bayerische Börse AG