Designated Sponsor
Der Begriff Designated Sponsor bezeichnet an der Börse eine Bank, einen Makler oder einen anderen Finanzdienstleister, der eine Mindestliquidität für ein bestimmtes Wertpapier garantiert. Der Designated Sponsor erhält im Allgemeinen vom Emittenten des Wertpapiers den Auftrag, selbständig das entsprechende Papier zu handeln, sobald die Liquidität ein bestimmtes Maß unterschreitet. Der Zweck dieser Maßnahme ist es, für marktgerechte Preise zu sorgen. Die Deutsche Börse in Frankfurt schreibt daher für weniger liquider Werte in bestimmten Fällen die Benennung eines Designated Sponsors vor, beispielsweise für die Teilnahme am fortlaufenden Handel sowie die Aufnahme in ein bestimmtes Marktsegment oder einen Index.
Der faire Preis eines Wertpapiers lässt sich als Mittelwert aus dem besten Kauf- und dem billigsten Verkaufsangebot berechnen. Die Kurse, zu denen das Papier tatsächlich gehandelt wird, weichen mehr oder weniger von diesem Idealwert ab. Diese Abweichung ist umso größer, je weniger liquide ein Papier ist, das heißt, je weniger es gehandelt wird. Daher sorgt ein Designated Sponsor dafür, dass die Kurse, zu denen ein Papier tatsächlich ge- und verkauft wird, nicht zu weit vom fairen Kurs abweichen. Damit wird auch die Volatilität (Kurschwankung) begrenzt. Um seinen Auftrag zu erfüllen, stellt der Designated Sponsor reale Kauf- und Verkaufsorders ein, wenn nicht genug Käufer oder Verkäufer am Markt sind. Dem Anleger sichert ein Designated Sponsor dadurch die Möglichkeit, das Papier jederzeit zu einem marktgerechten Kurs kaufen oder verkaufen zu können.
Als Mindestgrenze für die Liquidität gelten bei der Deutschen Börse 2,5 Millionen Euro Umsatz im Orderbuch pro Tag und ein Xetra-Liquiditätsmaß (XLM) kleiner als 100 Basispunkte, also ein Prozent. Das Xetra-Liquiditätsmaß errechnet die Deutsche Börse als Monatsdurchschnitt aus dem minütlich berechneten Unterschied zwischen dem fairen Kurs und dem durchschnittlichen Ausführungskurs einer hypothetischen Order.