Ziel der Anlagepolitik des Teilfonds ist es, ein langfristiges Kapital- und Ertragswachstum durch ein breit gestreutes Portfolio zu erhalten. Zur Erreichung der Anlageziele wird beabsichtigt mindestens 51% des Teilfondsvermögens in Kapitalbeteiligungen zu investieren. Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind: - Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt, welcher zudem die Kriterien eines geregelten Marktes gemäß Artikel 4, Ziffer 14 der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über die Märkte für Finanzinstrumente entspricht, zugelassen oder in diesen einbezogen sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind.