Mit der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagepolitik und Anlagestrategie soll ein nach dem Grundsatz der Risikomischung zusammengestelltes Portfolio von Beteili-gungen an Infrastruktur-Projektgesellschaften, die in Energieprojekte investieren, gebildet werden. Hieraus sollen Liquiditätsüberschüsse in Euro erzielt werden, die bei prognosegemäßem Verlauf in der Regel einmal jährlich an die Anleger ausgeschüttet werden.Infrastruktur-Projektgesellschaften sind solche, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung gegründet wurden, um dem Funktionieren des Gemeinwesens dienende Einrichtungen, Anlagen, Bauwerke oder jeweils Teile davon zu errichten, zu sanieren, zu betreiben oder zu bewirtschaften oder um Beteiligungen an anderen Infrastruktur-Projektgesellschaften zu erwerben.